Rechtsberatung für Handwerksbetriebe

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Unser Fachanwalt steht an Ihrer Seite, wenn Sie bereits auf dem Wege sind den Rechtsweg zu beschreiten oder sich Schwierigkeiten abzeichnen, damit Sie die richtigen Weichenstellungen vornehmen können.

Bau- und Architektenrecht

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfüge ich über das Know-How und langjährige Erfahrung in den verschiedenen Rechtsgrundlagen in diesem Gebiet.

Ich biete Ihnen kompetente Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung  von Bauvorhaben. Dabei ist es von enormer Bedeutung, die Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie die Gestaltung von Bauverträgen immer mit einzuschließen.

Die Durchsetzung von Ansprüchen der Handwerker, Bauunternehmen, Bauträger, Architekten und Ingenieuren, Bauherrn und Wohnungseigentümer sowie deren Abwehr ist bei mir in kompetenten Händen.

Wie ein Architekt oder Ingenieur aus juristischer Sicht haftet, erfahren Sie bei mir genau wie die gesetzlich festgelegte Höhe der Honorare. Zu meinem Leistungsspektrum gehört auch der Anlagenbauvertrag.

Grundstücks- und Immobilienrecht

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Häufig geht es hier um Streitigkeiten bezüglich eines Immobilienkaufs, Grenzabstand, Nutzungsrecht oder Mängel. Durch eine sorgfältige Prüfung und Vertragsgestaltung im Vorfeld können kostspielige Streitigkeiten oft vermieden werden.

Ich unterstütze Sie ebenfalls in Angelegenheiten wie Nießbrauch, Altlasten und Maklervertrag.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für Vermieter und Mieter prüfe ich die Gegebenheiten für die jeweiligen Ansprüche wie z. B. auf vollständige Mietzahlung oder Minderung und setze diese bei Bedarf vor Gericht durch. Auch bei Belangen wie Kaution, Betriebskosten und Renovierungspflicht, rechtlichen Fragen von Wohnungseigentum und Hausverwaltung bin ich Ihr Ansprechpartner.

Im gewerblichen Bereich stehe ich Ihnen bei der Gestaltung und Durchführung von Pachtverträgen, Contracting oder Gewerbemietverträgen zur Verfügung.

Recht haben und Recht bekommen – die richtge Rechtsfrage entscheidet

Natürlich muss der Rechtsanwalt Ihr gutes Recht durchsetzen können. Doch bis es so weit ist, dass die Justiz Ihnen Ihr gutes Recht zuspricht, können im schlimmsten Fall, viele Termine mit den gegnerischen Anwälten und vor Gericht erforderlich sein.

Ein Anwalt zeichnet sich durch eine überzeugende Argumentationstrategie aus. Die gute rhetorische Begabung ist dabei die eine Seite der Medaille, doch auf der anderen Seite müssen Fakten, Sachverhalte und folglich die alles entscheidende Rechtsfrage herausgearbeitet werden.  Über diese entscheidet allein der Richter.

Ein guter Anwalt wird, nachdem er sich mit Ihnen abgestimmt hat:
• zuerst die Sachverhalte wertneutral analysieren
• Meinungen und unterschiedliche Sichtweisen herausarbeiten
• Ähnliche Sachverhalte und Gerichtsentscheide ausgiebig studieren
• in Abstimmung mit Ihnen eine zielführende Rechtsfrage mit entsprechender Agumentationskette aufbauen.

Partner in Sachen Rechtsfragen

Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Albrecht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir melden uns umgehend und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.

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